Deutsches Patent

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Das Deutsche Patent wird nach dem Prüfungsverfahren vom Deutschen Patent- und Markenamt in München erteilt und gewährt dem Inhaber des Patents ein sogenanntes Ausschließlichkeitsrecht.

Das heißt, nur der Patentinhaber darf die durch das Patent geschützte Erfindung benutzen. Der Inhaber des Patents kann sich natürlich auch dafür entscheiden, einem Dritten die Benutzung des Patents zu erlauben, was üblicherweise im Rahmen eines Lizenzvertrags geregelt wird. Der Inhaber des Patents kann auch eine Exklusivlizenz an seinem Patent erteilen. Der Patentinhaber erhält im Gegenzug für die Gewährung der Lizenz Lizenzgebühren auf der Basis des ausgehandelten und abgeschlossenen Lizenzvertrags. Auch die die Durchführung von Verhandlungen und den Abschluß eines solchen Lizenzvertrages stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Deutsche Patent hat eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren und muss - solange der Patentinhaber sein Patent aufrecht erhalten möchte - durch entsprechende fristgebundene Jahresgebühren von Jahr zu Jahr verlängert werden.

Sie interessieren sich für den Patentschutz auf Europäischer (EU) Ebene? Klicken Sie hier.

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