Designschutz

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Das Erscheinungsbild oder Design eines Produkts kann durch eine Anmeldung beim Patentamt geschützt werden. Als erfahrener Patentanwalt  unterstütze ich Sie hierbei!

 

Der feine Unterschied in der Optik

Produkte werden oftmals über das rein technisch bedingte Design hinaus gestaltet, um das Produkt von technisch vergleichbaren anderen Produkten abzuheben. Schließlich ist es das Design, das beim Verbraucher einen ersten Eindruck erweckt, von dem sich der Verbraucher angesprochen fühlt und das auch für den Kauf des Produkts entscheidend sein kann. Ihr Design zu schützen zahlt sich aus!

Die Gestaltung eines ansprechenden Designs kann aufwendig und teuer sein und so bietet eine Anmeldung zum Schutz des Designs wirtschaftlich betrachtet ein Mittel zur Sicherung der mit der Designgestaltung entstandenen Ausgaben.

Udo Söllner, LL.M., Patentanwalt

 

Auch zum Schutz des Designs gibt es mehrere Möglichkeiten, die nach dem jeweiligen Bedarf ausgesucht werden können. So ist ein Designschutz für einzelne Länder möglich, der Designschutz kann sich auf die Europäische Gemeinschaft beziehen und es gibt auch eine Möglichkeit, Schutz für das Design über eine Internationale Anmeldung für weitere, über Europa hinausgehende Länder zu bekommen.

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