Gebrauchsmuster Beispielfall

Ausgangslage:

Ein Fitnessprodukt zeichnet sich durch ein besonderes Design aus und weist auch technische Merkmale auf, die den Gebrauch erleichtern.

Ziel:

Es sollten auch die technischen Merkmale des Produkts unter Schutz gestellt werden, das nach der Erfahrung des Anmelders ein Saisonprodukt ist und für zwei bis drei Jahre vertrieben werden soll.

Lösung:

Nachdem die angenommene Vertriebszeit des Produkts von zwei bis drei Jahren die Zielsetzung klar vorgegeben hat und ein Schutz nur für Deutschland benötigt wurde und der Anmelder als Branchenkenner den Stand der Technik genau kannte, sollte eine Gebrauchsmuster angemeldet werden. Nach der Ausarbeitung der Anmeldung wurde diese beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht und vom Amt als Gebrauchsmuster registriert. Der Inhaber des Gebrauchsmusters hat dadurch den von ihm gewünschten Schutz gegen Nachahmer bekommen und kann sich darüber hinaus auch dafür entscheiden, diesen Schutz bis zur maximalen Laufzeit des Gebrauchsmusters von 10 Jahren aufrecht zu erhalten, also weit über die vorher angenommene Vertriebszeit hinaus.

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