Gebrauchsmuster im Ausland

Auch in manchen anderen Ländern gibt es die Möglichkeit, ein Gebrauchsmuster anzumelden, dies muss jeweils national erfolgen, da es im Gegensatz zum Patent kein Europäisches oder Internationales Gebrauchsmuster gibt.

Es kann also nicht durch eine Anmeldung ein Gebrauchsmusterschutz für eine Vielzahl von Ländern in Europa und im außereuropäischen Ausland erzielt werden. Diese Möglichkeit ist schlicht und ergreifend nicht vorgesehen.

Es kann aber auch auf der Basis eines in Deutschland angemeldeten Gebrauchsmusters in Ländern, in denen es ein dem Deutschen Gebrauchsmuster ähnliches Schutzrecht nicht gibt, ein Patent auf die durch das Gebrauchsmuster geschützte Erfindung angemeldet werden.

Dies macht wieder deutlich, dass die Strategie, wie eine Erfindung am besten geschützt wird, gut vorbereitet sein will, wofür ich Ihnen gerne zur Verfügung stehe.

 

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